Grundsätzlich ist die Benutzung dieser Geräte im Bereich des Trampolins nicht erlaubt und bedarf einer mündlichen Genehmigung der Aufseher vor Ort. Wenn jemand ein solches Gerät auf die Trampoline mitbringt, kann er es nur auf eigene Verantwortung hin tun. Wenn das Gerät beschädigt wird, verlorengeht oder gestohlen wird, liegt die Verantwortung beim Besitzer. Wenn ein Gerät anderen Personen oder einer Attraktion einen Schaden zufügt, ist der Nutzer dafür verantwortlich und muss dafür Schadensersatz leisten. Unabhängig davon, ob ihm die Nutzung durch unser Personal genehmigt wurde. Wir möchten ferner darauf hinweisen, dass während der Benutzung von solchen Geräten auch die Verletzungsgefahr größer ist, weil der Benutzer sich nicht unbedingt auf das sichere Springen konzentrieren kann. Wir übernehmen in keinem Fall eine Haftung für Schäden oder Folgeschäden.